Sehr geehrte Mietinteressenten,
Jede Person ab 18 Jahren (oder durch gesetzlichen Vertreter/Erziehungsberechtigten) kann Mitglied in unserer Genossenschaft werden.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitritterklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand. Dem Bewerber ist vor Abgabe seiner Beitrittserklärung die Satzung in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung zu stellen.
Satzung
Ein Geschäftsanteil beträgt 160,00EUR.
Für die Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, einen Anteil zu übernehmen.
Jedes Mitglied, dem eine Wohnung überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme von vier weiteren Geschäftsanteilen zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile. Für Mitglieder, die das Nutzungsrecht an ihrer jetzigen Wohnung fortsetzen, ergeben sich bei Pflichtanteilen keine Veränderungen zum bisherigen Sollstand (weder Erhöhungen noch Verringerungen).
Eine weitere Kaution muss nicht gezahlt werden.
Die Anteile können bei Auszug aus der Wohnungsgenossenschaft separat gekündigt werden. Die Auszahlung kann erst im Folgejahr nach bestätigtem Jahresabschluss durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
Mitgliedsanteile sind vererbbar.
Falls Sie sich für eine Wohnung interessieren empfehlen wir Ihnen, einen Wohnungsantrag zu stellen. Am besten persönlich während unseren Öffnungszeiten (siehe unten). Sie können den Antrag vorab aber auch per Mail schicken.
Wohnungsantrag
Geschäftsstelle der Wohnungsgenossenschaft:
Otto-Riedel-Straße 17
08606 Oelsnitz
Tel.: 037421/27101
Fax.:037421/21106
Öffnungszeiten:
Mo 7:00 – 15:30 Uhr
Di 7:00 – 17:00 Uhr
Mi 7:00 – 15:30 Uhr
Do 7:00 – 15:30 Uhr
Fr 7:00 – 12:00 Uhr